Entwurf vom 29.10.2026 – noch nicht anwaltlich geprüft.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter und Vertragspartner ist Tobias Bak – Software Development (BakIT), Inhaber Tobias Bak, Im Oberdorf 13a, 36399 Freiensteinau, Deutschland, Telefon +49 6666 9793101, E-Mail info@bakit.dev („wir“). Weitere Angaben stehen im Impressum.
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Vereinario durch Vereine, Verbände und andere Organisationen sowie durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB („Kunde“). Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB); bei der Bestellung bestätigt der Besteller, für eine Organisation zu handeln. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
2. Leistung
Vereinario ist ein Kassenbuch mit Mitgliederverwaltung, das wir als Online-Dienst im Browser bereitstellen. Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der Software auf Zeit samt Speicherung der Daten auf unserem Server (Softwaremiete, §§ 535 ff. BGB). Der Kunde erwirbt kein Eigentum und keine dauerhafte Lizenz.
Welche Funktionen Vereinario bietet, ergibt sich aus der Produktbeschreibung und der Software selbst. Vereinario ist ein Werkzeug: Eine Steuer-, Rechts- oder Buchhaltungsberatung schulden wir nicht. Für die Richtigkeit der Buchungen, die steuerliche Bewertung, die Verfahrensdokumentation und die Aufbewahrung nach Abgabenordnung und HGB bleibt der Kunde verantwortlich.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung auf unserer Produktseite ist kein bindendes Angebot. Der Kunde wählt die monatliche oder jährliche Laufzeit, prüft in der Bestellübersicht Preis, Testphase und Verlängerung, bestätigt diese Bedingungen und dass er für eine Organisation handelt, und gibt auf der Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe seine Zahlungsdaten ein. Mit dem Abschluss dort gibt er sein Angebot ab; wir nehmen es an, indem wir den Zugang zur Einrichtung freigeben. Danach legt der Kunde den Namen des Vereins und den ersten Vorstand-Login fest.
Bis zum Abschluss auf der Bezahlseite kann der Kunde seine Angaben mit den üblichen Eingabefunktionen berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Vertragssprache ist Deutsch. Diese Bedingungen sind jederzeit unter dieser Adresse abrufbar und lassen sich speichern und drucken; Fassung und Zeitpunkt der Zustimmung speichern wir zur Bestellung.
4. Testphase
Beim ersten Abo eines neuen Vereins sind die ersten 60 Tage kostenlos. Die Zahlungsart wird bei der Bestellung hinterlegt; abgebucht wird erst nach Ablauf der Testphase. Kündigt der Kunde vor deren Ende, entsteht keine Zahlungspflicht. Kündigt er nicht, geht die Testphase in das gewählte kostenpflichtige Abo über. Die Testphase gibt es einmal je Verein, nicht bei einem erneuten Abschluss nach Vertragsende.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise aus der Bestellübersicht. Sie sind Endpreise je Verein einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Entgelt ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) im Voraus fällig und wird über Stripe mit der hinterlegten Zahlungsart eingezogen (Karte oder SEPA-Lastschrift). Rechnungen erhält der Kunde von Stripe per E-Mail.
Scheitert eine Zahlung, versucht Stripe den Einzug erneut und informiert den Kunden. Bleibt die Zahlung aus, endet das Abo; Abschnitt 7 gilt entsprechend. Preisänderungen für laufende Abos gelten nur nach Abschnitt 11.
6. Laufzeit und Kündigung
Das Abo läuft für die gewählte Laufzeit von einem Monat oder einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn es nicht gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen – in Vereinario unter „Abo verwalten“ oder in Textform an die Anschrift in Abschnitt 1. Wir können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden Zeitraums kündigen. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere bei Missbrauch des Dienstes oder erheblichem Zahlungsverzug vor.
7. Ende des Vertrags und Herausgabe der Daten
Mit dem Ende des Abos kann der Verein Vereinario 30 Tage lang nur noch lesen: Alle Daten bleiben sichtbar und lassen sich als Sicherung, CSV/Excel und Belegdateien exportieren; Buchen und Ändern sind gesperrt. Danach löschen wir die Daten nach § 9 der AVV. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Vereins (etwa 8 Jahre für Buchungsbelege, 10 Jahre für das Kassenbuch) erfüllt der Verein mit diesem Export selbst. Ein Wechselentgelt berechnen wir nicht.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Logins nur an berechtigte Personen und entzieht sie, wenn die Berechtigung endet (etwa nach einem Vorstandswechsel). Er gibt keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO ein und nutzt Vereinario nicht rechtswidrig. Wir empfehlen, regelmäßig eine eigene Sicherung herunterzuladen (Stammdaten › Datensicherung).
9. Verfügbarkeit und Haftung
Wir betreiben Vereinario mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters, sichern die Daten wöchentlich und beheben Störungen im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagen wir nicht zu; planbare Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit an.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf, hier insbesondere die Bereitstellung der Software und die dauerhafte Speicherung der Daten – und begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Das gilt auch für unsere Erfüllungsgehilfen. Ob der Kunde eigene Sicherungen nach Abschnitt 8 angelegt hat, wird beim Umfang eines Schadens berücksichtigt (§ 254 BGB).
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Verein in Vereinario speichert, verarbeiten wir in seinem Auftrag nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit den technischen und organisatorischen Maßnahmen; beide sind Teil dieses Vertrags. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
11. Änderungen
Änderungen dieser Bedingungen oder der Preise teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit – an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse und als Hinweis in Vereinario. Sie gelten nur, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt er nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Seiten können ihn dann zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen. Die Software selbst entwickeln wir weiter; wesentliche Funktionen entfernen wir nicht ohne Ankündigung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Erklärungen zu diesem Vertrag bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 29.10.2026